Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein – Das mußt du beachten!

Deine Wertgegenstände sind meist besser geschützt als dein Leib und Leben. Während dein Haus oder deine Wohnung durch verschieden Dinge, wie Tresore, Sicherheitsschränke, Alarmanlagen oder Überwachungseinrichtungen sicher gegenüber Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gemacht werden kann, steht es um die persönliche Sicherheit meist nicht so gut.

Jederzeit könnte dir im Alltag etwas passieren. In öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Plätzen, in Parks oder im Urlaub. Fast überall kann es passieren, daß du ein Opfer von Gewalt gegen dich und dein Habseligkeiten wirst.

Dagegen mußt du dich schützen!

Das ist auch in Deutschland möglich, trotz oder vor allem wegen seiner besonders strengen gesetzlichen Vorgaben, was den Besitz von Waffen aller Art betrifft.
In Deutschland darf sich nicht jedermann einfach eine Waffe zulegen. Und das ist gut so. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto weniger Gewalt kann von diesen ausgehen.

Möchtest du dir trotzdem eine Waffe zulegen, dann sind daran strenge Auflagen gekoppelt.

Kleiner Waffenschein

Immer mehr Menschen fühlen unsicher. Der Umsatz von Pfefferspray hat deshalb in den vergangenen Monaten deutlich zugelegt. Auch die Anzahl der Anträge auf den kleinen Waffenschein kante zuletzt nur noch eine Richtung, nach oben.

Den sogenannten kleinen Waffenschein benötigt beispielsweise man zum Führen von Schreckschußwaffen. Wenn du dir ebenfalls solch eine Waffe zulegen willst, dann benötigst auch du diesen Berechtigungsschein.

Das mußt du zum kleinen Waffenschein wissen

Ganz wichtig zu Anfang: Halte dich penibel an alle gesetzlichen Vorgaben, sonst kannst du ganz schnell richtig Ärger bekommen!

  1. Die sogenannten Schreckschuß,- Reiz- und Signalwaffen, das sind Waffen mit dem PTB-Siegel, sind in Deutschland frei erhältlich und können dürfen von volljährigen Personen ohne Genehmigung zu Hause aufbewahrt werden.
  2. Für das Tragen in der Öffentlichkeit ist jedoch unbedingt der kleine Waffenschein notwendig. Führe eine PTB-Waffe niemals ohne Waffenschein bei dir, sonst liegt eine Straftat vor.
  3. Abfeuern darfst du die Waffe in der Öffentlichkeit jedoch nicht! Außer in Notwehr.

So bekommst du den kleinen Waffenschein

Wenn du dir eine Schreckschußwaffe zulegen möchtest, dann benötigst du den kleinen Waffenschein. Diesen mußt du bei deiner örtlichen Polizeibehörde beantragen.

Die Beantragung ist allerdings an an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • keine Vorstrafen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung

Solltest du eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, dann bekommst den kleinen Waffenschein nicht. Und dann darfst du auch eine Schreckschußwaffe führen.

Einen  Sachkundenachweis mußt du jedoch – anders als bei einem „richtigen“ Waffenschein – nicht ablegen.

Prüfe also deine Voraussetzungen, beantrage den kleinen Waffenschein und hol dir dann deine Schreckschußwaffe.

Mehr Sicherheit?

Ob der Besitz einer Schreckschußwaffe mehr Sicherheit bringt, muß jeder für sich allein abschätzen. Die gefühlte Sicherheit dürfte garantiert zunehmen.

Wenn man sich jedoch so manchen anderen Zeitgenossen ansieht, dann könnte sich die reale Sicherheit negativ entwickeln. Manche dieser Waffenbesitzer verfügen über erschreckend wenig Hintergrundwissen. Wer sich in den Kommentarbereichen und FAQ mancher Foren und Homepages umsieht, bekommt davon einen Überblick. Daß das offene Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist und daß man all seine Waffen jederzeit sicher in einem Waffenschrank verschließen muß, wissen viele nicht.

Ob das ein Grund mehr ist, sich selbst aufzurüsten, weil der Gegenüber bereits über entsprechende Waffen verfügt, muß jeder für sich ganz persönlich entscheiden.